Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen bürobureau GmbH, nachfol- gend bürobureau genannt, und dem Auftraggeber, welcher die Dienste von bürobureau in Anspruch nimmt. Sie sind integ- raler Bestandteil jedes Auftrages. Abweichende Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
bürobureau verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst auszuführen. Projektbe- zogene Informationen werden vertraulich behandelt. bürobureau verpflichtet sich dem Auftraggeber gegenüber zu einer objektiven, auf die Zielsetzungen des Auftraggebers ausgerichtete Tätigkeit.
Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung der Arbeit im Ermessen von bürobureau. Bei der Ausführung der Arbeiten kann bürobureau Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
Der Auftraggeber unterstützt bürobureau bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen, anhand rechtzeitiger, klarer Instruktionen sowie Weiterleitung notwendiger Informationen. Durch Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht seitens des Auftraggebers entstehender Mehraufwand wird von bürobureau in Rechnung gestellt.
Sämtliche, immaterielle und materielle, von bürobureau geschaffene Werke und Ideen sind zu jeder Zeit geistiges Ei- gentum von bürobureau. Der Auftraggeber anerkennt die Urheberrechte seitens bürobureau. Ohne ausdrückliches Ein- verständnis ist niemand berechtigt, von bürobureau geschaffene Werke zu verwenden und/oder abzuändern oder zu verkaufen. Wenn mehrere Entwürfe oder Varianten ausgearbeitet wurden, verbleiben sämtliche Rechte an den Varianten und Entwürfen vollumfänglich bei bürobureau. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese in irgendeiner Form zu nutzen oder weiterzugeben. Bei Verwendung von Bildmaterial hat der Kunde, soweit üblich, für eine gebührende Namensnennung zu sorgen.
Wenn nicht anders vereinbart, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für die weitere Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von bürobureau einzuholen und je nach Vereinbarung entsprechend zu entschädigen. Bei langfristig genutzten Werbemitteln (Logos, Claims, Slogans, Erscheinungsbilder u.ä.) wird ein Nutzungshonorar gemäss Kostenvoranschlag in Rechnung ge- stellt. Die widerrechtliche Nutzung des geistigen Eigentums von bürobureau hat eine Konventionalstrafe zur Folge.
Bei durch den Auftraggeber angelieferten Daten und Dokumenten, welche bürobureau zur Weiterbearbeitung dienen, geht bürobureau davon aus, dass die Berechtigung zur Verwendung vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
bürobureau bewahrt alle wichtigen Auftragsunterlagen mindestens ein Jahr lang nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist bürobureau ohne anderslautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrungspflicht befreit. Die Produktionsdaten bleiben im Besitz von bürobureau und werden nur auf ausdrücklichen Wunsch weitergegeben.
Die Offerten von bürobureau sind freibleibend und unverbindlich, bei einem Mehraufwand wird dieser in Rechung gestellt. Die auf Grund ungefährer Angaben erstellte Erstofferte gilt als Richtofferte und ist in den meisten Fällen kostenlos. In den Offerten nicht enthalten sind Autorkorrekturen. Diese werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Die Preisbindung der Offerten von bürobureau erlischt nach 60 Tagen. Die Arbeitsleistung wird in ganzen und halben Stunden verrechnet. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos.
Die Auftragserteilung muss schriftlich per Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden. Nachträgliche Änderungen am Leistungsumfang oder an der sonstigen Abwicklung des Auftrages durch den Auftraggeber sind für bürobureau nur bindend, wenn diese von bürobureau bestätigt wurden (Auftragserweiterung).
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zur Produktion» unterzeichnet zu retournieren. Das «Gut zur Produktion» kann auch via E-Mail erfolgen. Für Mängel, welche nicht mitgeteilt wurden, übernimmt bürobureau keine Haftung.
Autorkorrekturen sind vom Auftraggeber verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten sowie nachträgliche Änderungen. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewähl- ten Vorschlags sind in der Offerte enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behan- delt. Autorkorrekturen werden separat ausgewiesen.
Von allen produzierten Arbeiten sind bürobureau drei Belege zu überlassen. bürobureau steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis zu verwenden und zu veröffentlichen. bürobureau darf den Kunden als Referenz angeben, nament- lich in schriftlicher oder elektronischer Form.
Alle Offerten sind in Schweizer Franken gerechnet. Der Rechnungsbetrag ist mehrwertsteuerpflichtig. Die Rechnungen sind zahlbar innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern nicht anders vermerkt. Rechnungen, die nicht innert 10 Tagen beanstandet werden, gelten als genehmigt. Falls der Zeitaufwand eines Projektes 60 Tage übersteigt, hat bürobureau Anspruch auf Akontozahlungen (ab dem Zeitpunkt der Auftragserteilung).
Bei Aufträgen die annulliert werden, hat bürobureau folgende Ansprüche auf Entschädigung:
– Annullierung bis 14 Tage vor Produktionsstart: 25 % des offerierten Gesamtbetrages
– Annullierung bis 3 Tage vor Produktionsstart: 50 % des offerierten Gesamtbetrages
– Spätere Annullierung: 100 % des offerierten Gesamtbetrages
Wird ein erteilter und bereits begonnener Auftrag reduziert oder annulliert, hat bürobureau einen Anspruch auf den geleisteten Teil des Auftrags. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat bürobureau Anspruch auf den vollen, vereinbarten Betrag. Darüber hinaus hat der Auftraggeber die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
Die Haftung seitens bürobureau beschränkt sich auf grobfahrlässiges und/oder vorsätzliches Verschulden. Schadens- ansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten von Hilfsperso- nen von bürobureau. Bei Ansprüchen gegen bürobureau seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
Die von bürobureau erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandun- gen haben innerhalb von fünf Arbeitstagen zu erfolgen.
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und bürobureau unterstehen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Zürich, den 15. Mai 2023